Das Fotostudio Nürnberg findet ihr direkt am Rathenauplatz in der Nähe des Einwohnermeldeamt. Wir haben uns auf biometrische Passbilder, Portraits und Bewerbungsbilder spezialisiert.
Du benötigst Passbilder für Reisepass, Personalausweis, Gesundheitskarte, Führerschein, Ausländeramt, Visum oder andere Länder, bist auf der Suche nach einem neuen Job der
Dich glücklich macht oder möchtest ein schönes Portrait, dann bist Du bei uns genau richtig.
Biometrische Passbilder spielen eine entscheidende Rolle in der heutigen digitalen Sicherheitslandschaft. Sie dienen dazu, die Identität von Personen zu überprüfen und sicherzustellen, dass
Reisepässe und Ausweise nicht gefälscht werden können. Internationale Standards, z.B. von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), legen genaue Richtlinien für Passbildqualität
und Format fest. In diesem Zusammenhang stellen sich einige wichtige Fragen. Dieser Antworten werden einen Überblick über diese zentralen Fragen bieten und das Verständnis für die
Bedeutung der biometrischen Passbilder vertiefen.
Für was braucht man biometrische Passbilder?
Seit 2010 gilt in Deutschland die Pflicht für ein biometrisches Passfoto bei allen Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Gesundheitskarte, Aufenthalt), damit sichergestellt
werden kann, dass die Person realistisch und erkennbar abgebildet ist und somit die Identitätsprüfung sicherer gemacht wird.
Woher weiß ich, ob mein Passbild biometrisch ist?
Format:
- Das Gesicht muss von Kinnspitze bis zum oberen Kopfende abgebildet sein.
- Die linke und rechte Gesichtshälfte muss sichtbar sein. - Gesichtshöhe zwischen 32mm und 36mm (Idealfall), jedoch nicht kleiner als 27mm und nicht größer als 40mm (Ausnahme).
- Vollständige Abbildung des Kopfes, einschließlich der Haare.
- Das Gesicht muss auf dem Passbild zentriert abgebildet sein.
Schärfe und Kontrast:
Das Passbild muss in allen Bereichen
- scharf abgebildet
- kontrastreich
- und klar sein
Ausleuchtung:
Das Gesicht muss
- gleichmäßig ausgeleuchtet
- ohne Reflexionen oder Schatten
- ohne rote Augen abgebildet sein.
Hintergrund:
- Einfarbig hell (Ideal ist neutral grau)
- Kontrast zum Gesicht und den Haaren
- Ohne Muster - Keine anderen Personen oder Gegenstände im Bild - Keine Schatten
Fotoqualität:
- Foto auf hochwertigem Papier
- Druckauflösung mindestens 600 dpi
- Foto muss farbneutral sein und Hauttöne natürlich wiedergeben
- Keine Knicke und Verunreinigungen
Farbe Kopfposition und Gesichtsausdruck:
- Kopf darf nicht geneigt oder gedreht sein
- Möglichst neutraler leicht schmunzelnder Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund
- Gerader Blick in die Kamera
Augen und Blickrichtung:
- Direkter gerader Blicke in die Kamera.
- Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein.
- Augen dürfen nicht durch Haare oder
Brillengestell verdeckt werden.
Brillenträger:
- Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein
- Keine Reflexionen auf den Brillengläsern
- Keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen
- Die Augen dürfen nicht durch den Glasrand oder das Gestell verdeckt werden
Kopfbedeckung und Bekleidung:
- Grundsätzlich keine Kopfbedeckung
- Ausnahme: Religiöse Gründe - dann muss das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein.
- Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
- Es dürfen keine Uniformen oder Uniformteile abgebildet sein
Kinder - Zulässige Abweichungen bis zum vollendeten 10 Lebensjahr:
- Gesicht muss von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende dargestellt sein.
- Gesichtshöhe zwischen 22mm und 36mm (auch ohne Frisur), jedoch nicht kleiner als 17mm und nicht größer als 40mm.
- Weitere Ausnahmen bei Säuglingen und Kleinkindern: Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind zusätzlich Abweichungen in der - Kopfhaltung,
- im Gesichtsausdruck
- hinsichtlich der Augen und der Blickrichtung
- sowie der Zentrierung des Gesichts auf dem Foto zulässig.
Zwingend vorgeschrieben ist jedoch die frontale Abbildung des Gesichts.
Bei Beachtung dieser Qualitätsmerkmale ist die Eignung des Passbildes für den vorgesehenen Einsatz in allen Ausweisen gewährleistet.